Bisheriger Sachstand:

Der Marktgemeinderat hat mit Beschluß vom 23.11.23 mit knapper Mehrheit die Einleitung eines Bauleitverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Fläche im Anschluß an das Kiesabbaugebiet der Fa. Böhm im Gemeindegebiet Kläham genehmigt. Auf der betroffenen Fläche ist der Bau einer Alphaltmischanlage beantragt worden. Voruntersuchungen der Antragssteller insbesondere zu den Fragen der Lärm- und Geruchsemissionen und zur Verkehrssituation haben keine Ausschlußgründe aufgezeigt, die von vorneherein die Ablehnung der Einleitung eines förmlichen Bauleitverfahrens begründet hätten.
Im förmlichen Bauleitverfahren werden nunmehr die Auswirkungen der geplanten Anlage auf die Anlieger, auf die Umwelt und den Verkehr von verschiedenen Fachbehörden und Gutachtern geprüft und beurteilt. Die Ergebnisse dieser umfassenden Prüfungen sind dann die Grundlage für die abschließende Entscheidung des Marktgemeinderats, ob tatsächlich der beantragte Bebauungsplan als verbindliche Satzung beschlossen und damit der Bau der Asphaltmischanlage genehmigt wird. Bis zu dieser Entscheidung wird noch viel Zeit vergehen.

Emotionen im Vorfeld:

Bereits vor der Sitzung vom 23.11.23 und in der Sitzung selbst wurde das Thema teilweise mit großen Emotionen behandelt. Die Landshuter Zeitung sprach sogar von einer Schockstarre in Kläham. Eine solche emotionale Überladung des streitigen Themas ist nicht angebracht. Eine moderne Asphaltmischanlage ist keineswegs eine so unüberschaubar große Anhäufung von Risiken, Beeinträchtigungen und Gefahren, dass man sie von vorneherein um jeden Preis verhindern müßte. Bei sachlicher Betrachtung geht es um eine industrielle Produktionsanlage, die durchaus Auswirkungen auf die Anlieger, die Umwelt und den Verkehr mit sich bringt. Ihr Bau und Betrieb unterliegt deshalb strengen rechtlichen Regeln, die diese Auswirkungen auf ein zumutbares Maß reduzieren. Für diese umfassende Prüfung schafft das Bauleitverfahren den geeigneten Rahmen. Es besteht kein Anlaß, dieses Bauleitverfahren dem Antragsteller von vorneherein zu verwehren, da im Vorfeld keine zwingenden Ausschlußgründe erkennbar sind. Das hat nichts mit einer parteipolitischen Brille zu tun, sondern ist ein Gebot der demokratischen Fairness. Die Anlage kategorisch zu verhindern, darf nicht unser Anspruch sein, weil sie für den Straßenbau notwendig ist und zur Stärkung der Wirtschaftskraft der Gemeinde beitragen wird. Vielmehr müssen die Interessen der Anlieger sorgfältig mit den Allgemeininteressen abgewogen werden. Dabei sind aufgeladene Emotionen kein guter Berater.

Neue Doppelspitze bei den Freien Wählern Ergoldsbach und Bürgerbeteiligung im Fokus: "Sondergebiet Mischanlage"

In einer entscheidenden Sitzung der Vorstandschaft des Ortsverbandes der Freien Wähler Ergoldsbach wurden letzte Woche die Weichen für eine Übergangsphase gestellt. Nach dem Rücktritt von Andreas Kolbeck vom Vorsitz übernehmen die bisherigen Stellvertreter Heike Berger und Christian Bauer als Doppelspitze die Verantwortung für den Ortsverband bis zur nächsten regulären Vorstandswahl.

Die neuen Vorsitzenden treten ihre Ämter in einer Zeit bedeutender Entscheidungen an. Der Gemeinderat hat jüngst die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans "Sondergebiet Mischanlage" bei Kläham und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen und nun stehen im Rahmen des eingeleiteten förmlichen Bauleitverfahrens umfangreiche Prüfungsschritte an, insbesondere die Einholung zahlreicher Stellungnahmen überörtlicher Fachstellen und die Beteiligung der Bürger. Der Einleitungsbeschluß ist keineswegs eine Vorabentscheidung über den Ausgang des Verfahrens.

Das Bauleitverfahren wird ergebnisoffen geführt. Aus der Anhörung der Fachstellen fließen die notwendigen Fachkenntnisse in das Verfahren als Grundlage für die abschließende Entscheidung. Erst am Ende der umfangreichen Anhörungen wird darüber entschieden, ob der nächste entscheidende Schritt zur Aufstellung eines Bebauungsplanes  als Voraussetzung für den Bau der Asphaltmischanlage vollzogen wird.
Lehnt der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes ab, dann kann die Anlage nicht gebaut werden. Bis dahin ist noch ein weiter Weg und die Beteiligung der Bürger hat neben der Anhörung der Fachstellen in diesem langen Prozess einen hohen Stellenwert, um eine demokratische Entscheidungsfindung sicherzustellen und eine umfassende sachgerechte Beurteilung und Abwägung aller betroffenen Interessen der örtlichen Gemeinschaft zu berücksichtigen.

Bürgerbeteiligung in Bauleitverfahren: Schlüssel zur demokratischen Entscheidungsfindung

  1. Öffentliche Auslegung von Planunterlagen: Eine zentrale Säule der Bürgerbeteiligung ist die öffentliche Auslegung von Planunterlagen. Dabei werden relevante Dokumente, wie der Flächennutzungsplan, der Bebauungsplan oder die Umweltverträglichkeitsprüfung öffentlich ausgelegt. Bürger haben die Gelegenheit, diese Unterlagen in den dafür vorgesehenen Auslegungsstellen einzusehen und schriftlich Stellungnahmen abzugeben. Jede einzelne Stellungnahme wird geprüft und fließt in die abschließende Entscheidungsfindung des Gemeinderats ein.
  2. Bürgerinformationsveranstaltungen: Um eine direkte Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung zu fördern, werden ergänzend außerhalb des Bauleitverfahrens informelle Bürgerinformationsveranstaltungen abgehalten. Hier können Bürger ihre Fragen stellen, Bedenken äußern und mit den Verantwortlichen in einen Dialog treten.
    Die Informationsveranstaltung in Bezug auf das "Sondergebiet Mischanlage" ist für Mitte Januar 2024 geplant. Der Zeitpunkt dieser Veranstaltung ist keineswegs verspätet, weil Einwendungen der Bürger erst nach dem Beschluß zur Einleitung des Bauleitverfahrens förmlich vorgebracht werden können. Wäre die Einleitung abgelehnt worden, hätte eine Informationsveranstaltung davor einen unnötigen Zeitaufwand für alle Beteiligten bedeutet.

Die Information der Bürger im zeitlichen Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Bauleitverfahren macht dagegen Sinn. Durch die Informationen werden das Verständnis der ausgelegten Planunterlagen und der einzelnen Verfahrensschritte sowie die Bedeutung der Auswirkungen und Folgen des Vorhabens und damit auch eine sachgerechte Meinungsbildung gefördert.

Die Bürgerbeteiligung im Bauleitverfahren ist somit ein vielschichtiger Prozess, der Transparenz, demokratische Werte und die Integration lokaler Expertise in den Mittelpunkt stellt. Dadurch können Bürger aktiv an der Gestaltung ihrer Umgebung teilhaben und gemeinschaftlich zu einer nachhaltigen Gewerbeentwicklung beitragen.

Neben der Beteiligung der Bürger müssen die vorgelegten Pläne natürlich auch die Zustimmung übergeordneter Behörden erhalten. Selbstverständlich müssen auch die vom Gesetzgeber vorgegebenen für das Vorhaben maßgeblichen Grenzwerte eingehalten werden.